Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhand­lung
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Gesetzentwurf zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhand­lung

Relevanz des neuen Gesetzentwurfs

Am Freitag, den 17. November 2023, hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung (20/8096) gebilligt.

Der Gesetzentwurf modernisiert das deutsche Justizsystem, indem er die Digitalisierung der Dokumentation von Gerichtsverfahren fordert.

Das sogenannte „Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz“ zielt darauf ab, die bisherige Praxis der Dokumentation in erstinstanzlichen Hauptverhandlungen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten zu verbessern. Bislang wurden nur die wesentlichen Förmlichkeiten festgehalten, was für eine umfassende Überprüfung in der Revisionsinstanz oft unzureichend war. Der Gesetzentwurf soll nun sicherstellen, dass den Verfahrensbeteiligten eine objektive und zuverlässige Dokumentation des Inhalts der Hauptverhandlung zur Verfügung steht.

Digitale Inhaltsdokumentation

Die neue Regelung sieht vor, dass die Inhalte der erstinstanzlichen Hauptverhandlungen künftig digital dokumentiert werden. Dies soll durch Tonaufzeichnungen geschehen, die automatisiert in elektronische Textdokumente (Transkripte) umgewandelt werden. Zusätzlich ist auch eine Bildaufzeichnung möglich, die von den einzelnen Bundesländern durch Rechtsverordnung teilweise oder flächendeckend eingeführt werden kann. Eine Pilotphase soll die Umsetzung zunächst bei einem oder mehreren Oberlandesgerichten testen. Der Gesetzentwurf verzichtet bewusst auf detaillierte technische und organisatorische Vorgaben, um den Ländern Flexibilität bei der Umsetzung zu gewähren.

Bundesweite Einführung bis 2030

Um die schrittweise Einführung der neuen Regelungen zu gewährleisten, können die Länder bis zur bundesweit verbindlichen Einführung am 1. Januar 2030 selbst bestimmen, wann sie die digitale Inhaltsdokumentation einführen und ob sie diese zunächst auf einzelne Gerichte oder Spruchkörper begrenzen möchten. Dies soll den Ländern ausreichend Zeit und Spielraum für die Anpassung an die neuen Anforderungen geben.

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Die technologische Anpassung, der Schutz sensibler Daten, die Qualitätssicherung, die Prozessoptimierung sowie das Ressourcenmanagement sind zentrale Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Trotz dieser Herausforderungen bietet die Digitalisierung auch die Möglichkeit, die Effizienz und Transparenz der Gerichtsverfahren erheblich zu verbessern. Juristische Einrichtungen, die diese Herausforderungen proaktiv angehen und geeignete Maßnahmen ergreifen, werden in der Lage sein, die Vorteile der digitalen Dokumentation voll auszuschöpfen.

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